Voraussetzungen für eine Auslandsadoption:
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Das Mindestalter für ein Bewerberpaar beträgt 25 Jahre wovon ein Partner 21 Jahre alt sein darf, bei Einzelpersonen 25 Jahre.
Der Altersunterschied zwischen Bewerber und Kind sollte einem Generationsalter entsprechen (40 Jahre, bis max. 45 Jahre plus Alter des Kindes). Das Höchstalter der Bewerber ist 50 Jahre. Bei sehr großem Altersunterschied zwischen den Partnern, sind Ausnahmen möglich, das Alter von 55 Jahren beim älteren Partner, ist für uns jedoch die absolute Obergrenze. Die Möglichkeiten dieser Ausnahmen sind jedoch auch abhängig von den Altersvoraussetzungen des jeweiligen Adoptionslandes. -
Feststellung der positiven Adoptionseignung durch das örtliche Jugendamt oder Global Adoption Germany – Help for Kids e. V.
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Eine Adoption ist möglich durch verheiratete Paare und in einzelnen Ländern durch allein stehende Frauen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anträge allein stehender Männer in den Heimatländern der Kinder bisher keine Aussicht auf Erfolg haben.
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Die Bewerber dürfen nicht vorbestraft sein, es dürfen auch keine Strafverfahren in der Ermittlungsphase sein.
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Gesundheitliche Risiken, wie lebensbedrohliche, Lebens verkürzende oder ansteckende Krankheiten, sowie auch psychische Erkrankungen, wie z. B. Depressionen oder starke Angstzustände dürfen nicht vorliegen.
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Die finanziellen Verhältnisse und die Wohnsituation der Bewerber müssen stabil und gesichert sein.
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Die Adoptionsvoraussetzungen für das ausgewählte Adoptionsland müssen erfüllt sein.
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Bereits vorhandene leibliche, adoptierte oder Pflegekinder sind kein Hindernis für eine Adoption. Insbesondere bei der Aufnahme von älteren Kindern, oder Kindern mit besonderen Bedürfnissen, kann die bereits vorhandene erzieherische Erfahrung auch ein Vorteil sein. Auf die Lebenssituation und die Bedürfnisse, der einzelnen, bereits in der Familie lebenden Kindern ist jedoch vorrangig Rücksicht zu nehmen. Der Altersabstand zum nächst älteren Kind sollte mindestens 2-3 Jahre betragen, das aufgenommene Kind sollte in der Regel das Jüngste sein. Die Aufnahme von Geschwisterkindern ist grundsätzlich möglich.
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